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Channel: Kommentare zu: DPD Service
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Von: F.W. Dr Koenig

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Am 25.11.2021 hatte ich vom DPD Paketshop eine mit bis zu €520 versicherte Sendung privat versandt. Nachdem die Sendung für mehr als 2 Wochen lt. Sendungsverfolgung im Zielpaketzentrum festhing, stellte ich mit allen requisiten Nachweisen einen Nachforschungsantrag. Am 14.1.2022 teilte man mir endlich mit, dass die Sendung nicht auffindbar sei, und dass die Angelegenheit an die Schadensabteilung weitergeleitet wird. Zwei weitere Dokumente (Nichtversicherungs-Erklärung durch Dritte und Anspruchsrechnung gegenüber DPD) hatte ich noch nachgereicht um die Auszahlung des Erstattungsbetrags nicht zu verzögern. Am 1.2.2022 erhielt ich die Nachricht, dass eine Schadenshaftung abgelehnt würde, weil ich angeblich Artikel versandt hätte die gemäß Ziffer 5 der AGBs von DPD ausgeschlossen seien. Aber Ziffer 5 schließt lediglich Edelmetalle (hier Münzen der Katagorie Valoren II) aus, deren Gesamtwert das Limit von €520 übersteigt. Das war bei meiner Versandtransaktion eindeutig nicht der Fall. Ich gehe davon aus dass DPD spekuliert, dass bei ablehnenden Bescheiden der Kunde sich nicht die Mühe macht die AGBs zu lesen. Oder die intellektuell einfach gestrickten DPD-Sachbearbeiter(innen) sind nicht einmal in der Lage die firmeneigenen AGBs korrekt zu interpretieren. Ich kann daher von der Nutzung des Versandunternehmens DPD nur DRINGEND ABRATEN.


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